Dürdoth Autovermietung
Wuppertal · Seit 1962
Unfallersatz

Wir machen Sie auch nach dem Unfall mobil.

Ein Unfall ist stressig genug. Wir helfen Ihnen, schnell und unkompliziert die richtigen Schritte einzuleiten – damit Sie wieder auf der Straße sind.

Ob schuld oder nicht schuld – nach einem Unfall stellen sich sofort viele Fragen: Wer zahlt das Ersatzfahrzeug? Übernimmt die Versicherung die Kosten? Was muss ich jetzt tun? Die Antworten hängen von der Schuldfrage und Ihrer Versicherung ab – und sind nicht immer auf den ersten Blick klar. Deshalb ist es wichtig, die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu gehen.

So gehen Sie richtig vor

1

⚖️ Zuerst: Den Anwalt einschalten

Das ist der wichtigste Schritt – und er sollte als erstes erfolgen. Ob und in welchem Umfang Sie Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug haben, hängt von der Schuldfrage und dem Verhalten der beteiligten Versicherungen ab. Das ist rechtliches Terrain, das ein Fachanwalt für Verkehrsrecht am besten beurteilen kann.

Wir vermitteln Ihnen gerne einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht – sprechen Sie uns einfach an.

Wichtig: Mieten Sie kein Ersatzfahrzeug, bevor die rechtliche Situation geklärt ist. Wer ohne Abstimmung mit dem Anwalt selbst ein Fahrzeug anmietet, riskiert, dass die Versicherung die Kosten nur teilweise oder gar nicht erstattet – und bleibt dann auf den Kosten sitzen.
2

🔧 Dann: Das Fahrzeug reparieren lassen

Sie haben grundsätzlich die freie Wahl, wo Ihr Fahrzeug repariert wird – ob Ihre langjährige Vertrauenswerkstatt oder eine Fachwerkstatt in Ihrer Nähe. Ihr Anwalt unterstützt Sie dabei, dass die Reparaturkosten korrekt gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden.

Empfehlung: Bringen Sie Ihr Fahrzeug nicht sofort in die Werkstatt, ohne vorher Ihren Anwalt zu Rate zu ziehen. Je nach Situation – etwa bei der Frage nach einem Gutachten oder der Schadenshöhe – kann die Reihenfolge entscheidend sein, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen.
3

🚗 Schließlich: Das Ersatzfahrzeug

Sobald Ihr Anwalt die Situation mit der Versicherung geklärt hat, stellen wir Ihnen schnell und unkompliziert das passende Ersatzfahrzeug bereit – vom Kleinwagen bis zum Transporter.

Bitte beachten: Wir rechnen das Ersatzfahrzeug direkt mit Ihnen ab – nicht mit der Versicherung. Ihr Anwalt wird versuchen, die Mietkosten über die Versicherung erstattet zu bekommen. Je nach Verlauf des Verfahrens kann es jedoch sein, dass Sie zunächst in Vorleistung gehen oder Teilzahlungen leisten müssen – besonders bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann dies der Fall sein. Sprechen Sie dies bitte frühzeitig mit Ihrem Anwalt ab.

Hinweis

Wir helfen Ihnen gerne weiter und vermitteln Ihnen den richtigen Anwalt. Die rechtliche Beratung und die Haftung für die Schadensabwicklung übernehmen wir jedoch ausdrücklich nicht – das ist Aufgabe Ihres Anwalts. Unser Ziel ist es, Ihnen in einer stressigen Situation den Rücken freizuhalten und Sie so schnell wie möglich wieder mobil zu machen – so wie wir es seit über 60 Jahren tun.

Jetzt Kontakt aufnehmen

📞
Telefon 0202 42 60 60
📍
Adresse Viehhofstraße 154 · 42117 Wuppertal
🕐
Öffnungszeiten Mo.–Fr.: 8–13 Uhr & 14–17 Uhr
Sa.: 9–11 Uhr
Jetzt anrufen – wir helfen sofort weiter